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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inseego Deutschland Gmbh

  1. Allgemeines

    1.1 Inseego Deutschland GmbH bietet eine Dienstleistung an, die es ermöglicht, über das Internet mit einem Computer, Smartphone oder Tablet Positionsdaten von Objekten zu visualisieren, die mit entsprechender Inseego Hardware (im folgendem Inseego Units genannt) ausgestattet sind.

    1.2 Objekte sind Fahrzeuge und andere bewegliche Güter, die mit einer Inseego Unit ausgestattet sind. Die Ausstattung mit einer Inseego Unit ist für die Funktion des Dienstes„Inseego Fleet“ zwingend notwendig.

    1.3 Inseego Units sind technische Geräte, mit denen automatisch nach einem eingestellten Ablauf oder per manueller Abfrage Positionsdaten über die GSM-Mobilfunknetze an den Inseego Fleet-Server gesendet werden.

    1.4 Der Inseego Fleet-Server ist eine technische Plattform, die die Kommunikation mit den Inseego Units gewährleistet, übermittelte Daten sammelt, speichert und zur Anzeige für den Kunden über das Internet aufbereitet. Über die bereitgestellte Internetseite www.de-fleet.inseego.com kann der Kunde die Standorte/Positionsdaten der Inseego Units einsehen. Die Datenübertragung erfolgt über die GSM-Mobilfunknetze.

    1.5 Positionsdaten werden von den Inseego Units per Satellitenortung erfasst. Die Genauigkeit dieser Daten ist vom GPS-System (Global Positioning System) selbst und von den Umgebungsbedingungen der Inseego Units abhängig. Eine exakte Positionsdatenübermittlung kann daher nicht garantiert werden. Die Kommunikation zwischen Inseego Units und dem Inseego Fleet-Server erfolgt über die GSM-Mobilfunknetze. Ausreichende Qualität und Verfügbarkeit der Funkversorgung am Standort der Inseego Units und die daraus resultierende sofortige, fehlerfreie Datenübertragung können nicht garantiert werden.
  2. Leistungsumfang / Geltungsbereich

    2.1 Die nachstehenden Bedingungen regeln die Nutzung von Inseego Fleet zwischen dem Kunden und der Inseego Deutschland GmbH, Gewerbepark 18, D-49143 Bissendorf als Betreiber des Dienstes Inseego Fleet (im folgenden als „Inseego Fleet” bezeichnet).

    2.2 Der Vertrag kommt aufgrund eines schriftlichen Nutzungsvertrages unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars und nach Annahme durch Inseego Deutschland GmbH, die spätestens durch Freischaltung des Dienstes für den Kunden und den ersten SEPA- Basislastschrifteinzug erfolgt, zustande.

    2.3 Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.

    2.4 Sämtliche Nebenabreden und sonstigen Vereinbarungen bedürfen für ihre Verbindlichkeit zwingend der Schriftform.

    2.5 Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
  3. Leistungserbringung, Gewährleistung, Haftung

    3.1 Inseego Deutschland GmbH erbringt im Rahmen des Vertrages den in der "Leistungsbeschreibung" beschriebenen Leistungsumfang.

    3.2 Inseego Deutschland GmbH unternimmt erhebliche Anstrengungen, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen eine weitgehende Fehlerfreiheit von Inseego Fleet zu erreichen. Inseego Deutschland GmbH macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, gänzlich fehlerfreie Software herzustellen. Inseego Deutschland GmbH leistet Gewähr dafür, dass Inseego Fleet die Funktion und Leistungsmerkmale erfüllt, die in dem zum Zeitpunkt der Nutzungsfreigabe gültigen Benutzungshandbüchern für die betreffenden Produkte enthalten und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Die technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Produktbeschreibung stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche von Inseego Deutschland GmbH bestätigt worden.

    3.3 Die Gewährleistungsfrist für die Inseego Units beträgt 12 Monate ab Lieferung. Inseego Deutschland GmbH leistet Gewähr dafür, dass die gelieferten Inseego Units zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Herstellungsmängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit dieser Hardwareprodukte erheblich mindern. Ferner leistet Inseego Deutschland GmbH die Gewähr dafür, dass die gelieferten Inseego Units die ausdrücklich von Inseego Deutschland GmbH zugesicherten Eigenschaften besitzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

    3.4 Inseego Deutschland GmbH haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der GSM-Mobilfunknetze. Insbesondere haftet Inseego Deutschland GmbH nicht dafür, dass Daten innerhalb einer festgelegten Zeit an die Mobilfunknetze übergeben werden können, sowie an die Netze übergebene Daten an den Inseego Fleet-Server ausgeliefert werden können.

    3.5 Inseego Deutschland GmbH haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der Signalversorgung durch das GPS-Satellitensystem. Insbesondere wird keine Haftung für die Genauigkeit der übermittelten Signale und der hierdurch errechneten Positionsdaten übernommen.

    3.6 Inseego Deutschland GmbH haftet nicht dafür, dass die GSM-Mobilfunknetze sowie die GPS- Satellitenortung in der Zukunft die unter „Leistungsbeschreibung” genannten Funktionen unterstützen. Sollten diese Dienste oder deren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, auf den Inseego Deutschland GmbH keinen Einfluss hat und der die Inseego Deutschland GmbH von ihrer Leistungspflicht befreit.

    3.7 Inseego Deutschland GmbH haftet nicht für die erfolgreiche Anzeige der vom Inseego Fleet-Server übermittelten Daten. Insbesondere werden dem Kunden kein bestimmtes Format, kein bestimmter Inhalt und keine bestimmte Geschwindigkeit der Anzeige der abgefragten Daten bei der Nutzung von Inseego Fleet durch den Kunden zugesichert.

    3.8 Inseego Deutschland GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung von Inseego Fleet entstehen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Inseego Deutschland GmbH. Soweit es sich bei einem Vertragspartner um ein Unternehmen im Sinne des §14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist die Haftung auch für mittelbare oder Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen) ausgeschlossen. In diesem Fall gilt auch der Verlust oder die Beschädigung von Daten nicht als Sachbeschädigung und fällt nicht unter die möglichen Haftungsansprüche.

    Etwaige Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall durch die Höhe der an Inseego Deutschland GmbH zu zahlenden Entgelte begrenzt.
  4. Systemzugang

    4.1 Für den Zugang zu Inseego Fleet nutzt der Kunde einen beliebigen Internet-Zugang und eine geeignete Browser-Software.

    4.2 Zu Vertragsbeginn erhält der Kunde die gewünschte Anzahl an Lizenzen für Inseego Fleet. Die vertraulichen Zugangsdaten Benutzername und Passwort werden in einem separaten Schreiben zur Verfügung gestellt. Diese Zugangsdaten sind nur den genannten Nutzern bekannt. Insbesondere das bekannt vergebene Passwort ist von den Nutzern nach Erstzugang aus Sicherheitsgründen zu ändern.

    4.3 Alle vom Kunden berechtigten Nutzer stellen durch sorgfältigen Umgang mit den Zugangsdaten sicher, dass unberechtigte Dritte keinerlei Kenntnis dieser Daten erlangen können.

    4.4 Die Zugangsdaten berechtigen den Kunden bzw. die von ihm berechtigten Nutzer zum Zugang und zur Nutzung von Inseego Fleet, insbesondere, in Abhängigkeit von den vergebenen Rechten, zur Abfrage und Anzeige empfangener Daten, zur persönlichen Konfiguration von Inseego Fleet.

    4.5 Wird durch unsachgemäßen Umgang mit den Zugangsdaten durch den Kunden unberechtigten Dritten der Zugang zu Inseego Fleet ermöglicht und werden durch den unberechtigten, missbräuchlichen Zugang Kosten verursacht, haftet der Kunde für sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten.

    4.6 Stellt der Kunde nicht autorisierten, missbräuchlichen Zugang zu Inseego Fleet unter Verwendung von Zugangsdaten seiner berechtigten Nutzer fest, wird er Inseego Deutschland GmbH unverzüglich informieren. Inseego Deutschland GmbH wird nach Eingang der Mitteilung des Kunden den Zugang zu Inseego Fleet mit den bisherigen Zugangsdaten schnellstmöglich unterbinden und dem administrativen Ansprechpartner neue Zugangsdaten bereitstellen. Inseego Deutschland GmbH ist berechtigt, dem Kunden den hierfür entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen.
  5. Hardware, Datenkommunikation, Eigentumsvorbehalt

    5.1 Die Inseego Unit wird während der gesamten Laufzeit des Vertrages mit einer SIM-Karte ausgestattet, welche die Kommunikation in den GSM-Mobilfunknetzen ermöglicht. Wird dem Kunden die Datenkommunikation von Inseego Deutschland GmbH bereitgestellt, verbleibt diese SIM- Karte im Eigentum von Inseego Deutschland GmbH. Die Entnahme dieser SIM-Karte bzw. deren Verwendung für anwendungsfremde Zwecke ist dem Kunden während der Vertragslaufzeit untersagt.

    5.2 Stellt der Kunde Missbrauch oder den Verlust der Inseego Datenkarte fest, ist er verpflichtet, den Missbrauch oder Verlust unverzüglich bei Inseego Deutschland GmbH zur Anzeige zu bringen, damit Inseego Deutschland GmbH weiteren Missbrauch bzw. unberechtigte Nutzung mit geeigneten Mitteln unterbinden kann. Inseego Deutschland GmbH ist berechtigt, den damit verbundenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Alle bis zum Zeitpunkt der Anzeige entstandenen Kommunikationskosten gehen zu Lasten des Kunden, alle nach Meldungseingang entstehenden Kommunikationskosten trägt Inseego Deutschland GmbH.

    5.3 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Inseego Hardware Eigentum von Inseego Deutschland GmbH.
  6. Nutzungsentgelt, Vertrags- und Zahlungsbedingungen

    6.1 Inseego Deutschland GmbH berechnet dem Kunden für die Nutzung des Dienstes „Inseego Fleet“ die bei Vertragsabschluss vereinbarten Nutzungsentgelte (im weiteren Hostinggebühren genannt) jeweils zu Beginn oder Mitte eines Kalendermonats.

    6.2 Die Hostinggebühren bleiben während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit für die Nutzung des Dienstes „Inseego Fleet“ unverändert.

    6.3 Die Kosten des für den Zugang zu Inseego Fleet verwendeten Internetzugangs seitens des Kunden sowie die Kosten für die verwendete Browser-Software sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.

    6.4 Einwendungen gegen die von Inseego Deutschland GmbH gestellten Rechnungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bei Inseego Deutschland GmbH erhoben werden. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

    6.5 Inseego Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, sämtliche zwischengespeicherten Daten aus der Datenkommunikation im GSM-Funknetz nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig zu löschen.

    6.6 Inseego Deutschland GmbH behält sich vor, den Inseego Fleet-Zugang des Kunden zu sperren, wenn der Kunde mit seinen Hostinggebühren komplett oder teilweise länger als 30 Tage in Zahlungsverzug ist oder die SEPA-Lastschrift für fällige Entgelte aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst oder zurückbelastet wird. Die Sperrung des Zugangs entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Sperrung angefallenen Gebühren sowie der vollen Grundgebühr für den Monat, in dem die Sperrung erfolgt. Die Kosten für Sperrung und Entsperrung werden dem Kunden mit je 25,00 € zzgl. geltender Mehrwertsteuer. in Rechnung gestellt.

    6.7 Hostinggebühren gelten als gezahlt, wenn Inseego Deutschland GmbH über den kompletten Betrag uneingeschränkt verfügen kann. Die Zahlung unter Abzug nicht vereinbarter Skonti gilt als Teilzahlung.
  7. Datenschutz, DSGVO, Bonitätsprüfung

    7.1 Inseego Deutschland GmbH darf kunden- und personenbezogene Daten über Inanspruchnahme von Dienstleistungen erheben, verarbeiten und auswerten, soweit dies erforderlich ist, dem Kunden die Inanspruchnahme von Inseego Fleet zu ermöglichen oder um die Nutzung von Inseego Fleet abzurechnen. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass Inseego Deutschland GmbH nur zur Durchführung der Dienstleistungen notwendige, benötigte Daten Kooperationspartnern für die Abwicklung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Hierzu zählen insbesondere verbundene Unternehmen und Dienstleister für Datenkommunikation und IT-Support.

    7.2 Inseego Deutschland GmbH stellt sicher, dass sämtliche kundenbezogenen Daten vor dem unberechtigten Zugriff oder Einblick durch Dritte geschützt werden. Sämtliche Mitarbeiter und Kooperationspartner von Inseego Deutschland GmbH sind durch eine Verschwiegenheitserklärung gemäß DSGVO zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet, keinerlei kundenbezogene Daten an Dritte zu kommunizieren.

    7.3 Der Kunde erklärt gegenüber Inseego Deutschland GmbH, dass ihm alle für die Nutzung des Dienstes Inseego Fleet erforderlichen Einwilligungen seiner Mitarbeiter bzw. aller der mit Inseego Units ausgestatteten und auf Inseego Fleet aufgeschalteten Personen zur Weitergabe der personenbezogenen Daten, insbesondere der positionsbezogenen Daten, vorliegen und er Inseego Deutschland GmbH ausdrücklich zur Erbringung der Inseego Dienstleistungen unter Verwendung und Speicherung dieser Daten sowie zur Weitergabe der Daten an zur Erbringung der Dienstleistung notwendige Kooperationspartner von Inseego Deutschland GmbH autorisiert.

    7.4 Inseego Deutschland GmbH kommt der Informationspflicht nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung nach. Unter www.inseego.com/de/legal/datenschutz-dsgvo sind die erforderlichen Dokumente, Hinweise und Erklärungen jederzeit für Kunden und Interessenten einsehbar.

    7.5 Inseego Deutschland GmbH prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, die Bonität von Kunden. Dazu arbeitet Inseego Deutschland GmbH mit der Creditreform Osnabrück/Nordhorn Unger KG, Parkstr. 32, 49080 Osnabrück zusammen, von der sie die dazu benötigten Daten erhält. Zu diesem Zweck übermittelt Inseego Deutschland GmbH die Firmenbezeichnung, Namen und Kontaktdaten an Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform stehen jederzeit unter https://www.creditreform- osnabrueck.de/fileadmin/user_upload/vc_files/osnabrueck.de/bilder/allgemein/Anlage_1_und_2.pdf zur Verfügung.
  8. Vertragslaufzeit, Kündigung

    8.1 Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, solange nicht eine Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich kündigt.

    8.2 Inseego Deutschland GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus besonderem Grund vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Beantragung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Einleitung eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens über das Vermögen des Kunden, die missbräuchliche Nutzung der Inseego Services sowie der Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen.

    8.3 Im Falle der vorzeitigen Kündigung werden die noch ausstehenden, vereinbarten Nutzungsentgelte in einer Summe berechnet und sofort fällig gestellt.
  9. Schlussbestimmung

    9.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Inseego Deutschland GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, wo der Kunde die bereitgestellten Daten abruft bzw. wo sich die Inseego Units des Kunden, für die Daten abgerufen werden, befinden. Als Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort wird, soweit gesetzlich möglich, Osnabrück vereinbart.

    9.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen gelten ab deren Übermittlung an den Kunden, bei Unternehmen im Sinne des §14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Durchführung bzw. Ergänzung.

    9.3 Sollten einzelne der oben genannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen bzw. des abgeschlossenen Vertrages hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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